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SKN - SACHKUNDENACHWEIS SEENOTSIGNALMITTEL
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Prüfungen der Sach- und Fachkunde nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
FKN und SKN Sachkundenachweis
in freundlicher Zusammenarbeit mit der
FKN - Sachkundenachweis
Erlaubnispflichtige Seenotsignalmittel, darunter fallen pyrotechnische Seenotsignalmittel der Kategroie P2, wie Signalraketen, Fallschirmraketen oder bestimmte Rauchsignale, dürfen Sie jedoch ausschließlich dann erwerben und mitführen, wenn Sie den entsprechenden Fachkundenachweis erbringen können. Voraussetzung zum Erwerb des FKN ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie der Besitz eines Sportbootführerscheins.

SKN - Sachkundenachweis
Aufbauend auf dem FKN erstreckt sich der SKN zusätzlich über Seenotsignalmittel (Pistolen, Abschussgeräte und Munition) nach dem Waffenrecht. Darüber hinaus ist er Voraussetzung, um eine Waffenbesitzkarte für den Erwerb und den Besitz der Signalpistole Kaliber 4 beantragen zu können. Inhalt dieses Kurses sind unter anderem Teile des Waffenrechts, sowie die praktische Ausbildung im Umgang mit der Signalpistole Kaliber 4. Die Vollendung des 18. Lebensjahres ist Voraussetzung.


Wie funktioniert es?
Wir unterrichten und prüfen für den PrüfungsausschussNord sowohl die Sachkunde als auch die Fachkunde und händigen, nach bestandener Prüfung, den entsprechenden Sachkundenachweis (SKN) und Fachkundenachweis (FKN) aus. Für den gesamten Ablauf stellen wir zunächst einen behördlich bestellten Ausbilder für Theorie und Praxis und im Anschluss eine unabhängige Prüfungskommission zur Verfügung, welche die Prüfung - unter Einhaltung aller Vorgaben des PrüfungsAusschussNord - abnimmt.
Der PrüfungsAusschussNord ist im Besitz der staatlich anerkannten Erlaubnis zur Vermittlung der Fach- und Sachkunde für den Umgang mit Seenotsignalmitteln und zur Abnahme von Prüfungen, die mit den entsprechenden Nachweisen abzuschliessen. Sowohl die Vermittlung des theoretischen und praktischen Wissens als auch die Abnahme der Prüfung erfolgen unter Berücksichtigung und Einhaltung des §7 Waffengesetz (WaffG), §1 Abs. 1 und 2 Allgemeiner Waffengesetz- Verordnung (AWaffV) und § 1 Abs. 2 Erster Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).
Wie läuft es ab?
Sie melden sich bei uns an. Nach Zahlung der Ausbildungs- und Prüfungsgebühren erhalten Sie von uns per Mail die entsprechenden Unterlagen. Anschliessend machen Sie sich mit dem theoretischen Teil vertraut. Rechnen Sie mit einem Zeitfenster von min. vier Wochen.
Danach besuchen Sie bei uns einen Termin zur theoretischen und praktischen Unterweisung. Im Anschluss wird am gleichen Tag eine Prüfung durchgeführt.
Wir empfehlen ein Sachkundenachweis "SKN", da der Aufwand unerheblich mehr gegenüber dem "FKN" ist. Auch wenn Sie nicht gleich eine Signalwaffe benutzen oder erwerben, haben Sie aber schon die Qualifikation dafür im Besitz.
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